Technische Änderungen wie z.B. Sonderräder, Sonderfahrwerk, Distanzscheiben, Spoiler, Leistungsänderungen etc. erfordern in den meisten Fällen eine Änderungsabnahme durch den Prüfingenieur.
Dieser überprüft die Einhaltung der im Teilegutachten oder der bedingten ABE genannten Auflagen.
Wenn Sie das entsprechende Teilegutachten oder ABE nicht mehr haben: kein Problem!
Wir haben Zugriff auf sämtliche Datenbanken, in denen zahlreiche Typgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Man darf jedoch nicht unerwähnt lassen, dass im Falle mehrerer technischen Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen können, eine Einzelabnahme gemäß §19(2) StVZO i.V.m. §21 StVZO erforderlich sein kann.